Rund um die Zulassung von ECE-geprüften Komponenten für Abgasanlagen kursieren viele Missverständnisse und unterschiedliche Auslegungen.
ECE-Regelung Nr. 103 (R103)
Die Downpipes von Milltek werden in Zusammenarbeit mit HJS entwickelt, gefertigt und zugelassen. Sämtliche Milltek Downpipes mit ECE-Zulassung wurden nach der ECE-Regelung Nr. 103 geprüft. Dies erkennst du auch direkt am Typenschild der jeweiligen Downpipe, da die Regelung Bestandteil der Genehmigungsnummer ist.
Abgasanlagen nach ECE-Regelung Nr. 59 (R59)
Wurde deine Abgasanlage nach der ECE-Regelung Nr. 59 geprüft, kann sie problemlos mit einer nach R103 zugelassenen Downpipe kombiniert werden – ganz ohne zusätzliche Eintragung. In dieser Kombination entstehen keine Verschlechterungen der Abgas- oder Geräuschwerte.
Abgasanlagen mit anderen Genehmigungen
Verfügt deine Abgasanlage über ein Teilegutachten, eine EWG-Genehmigung, eine EG-Genehmigung oder eine Zulassung nach einer anderen ECE-Regelung, empfehlen wir dir, vorab Rücksprache mit einem technischen Dienst wie TÜV, DEKRA oder KÜS zu halten.
In vielen Fällen muss diese Kombination per Einzelabnahme nach §19.2 in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Damit bist du sowohl bei Verkehrskontrollen als auch bei der Hauptuntersuchung auf der sicheren Seite.
Rund um die Zulassung von ECE-geprüften Komponenten für Abgasanlagen kursieren viele Missverständnisse und unterschiedliche Auslegungen. ECE-Regelung Nr. 103 (R103) Die Downpipes von...
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ECE-Regelung Nr. 103 (R103)
Die Downpipes von Milltek werden in Zusammenarbeit mit HJS entwickelt, gefertigt und zugelassen. Sämtliche Milltek Downpipes mit ECE-Zulassung wurden nach der ECE-Regelung Nr. 103 geprüft. Dies erkennst du auch direkt am Typenschild der jeweiligen Downpipe, da die Regelung Bestandteil der Genehmigungsnummer ist.
Abgasanlagen nach ECE-Regelung Nr. 59 (R59)
Wurde deine Abgasanlage nach der ECE-Regelung Nr. 59 geprüft, kann sie problemlos mit einer nach R103 zugelassenen Downpipe kombiniert werden – ganz ohne zusätzliche Eintragung. In dieser Kombination entstehen keine Verschlechterungen der Abgas- oder Geräuschwerte.
Abgasanlagen mit anderen Genehmigungen
Verfügt deine Abgasanlage über ein Teilegutachten, eine EWG-Genehmigung, eine EG-Genehmigung oder eine Zulassung nach einer anderen ECE-Regelung, empfehlen wir dir, vorab Rücksprache mit einem technischen Dienst wie TÜV, DEKRA oder KÜS zu halten.
In vielen Fällen muss diese Kombination per Einzelabnahme nach §19.2 in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Damit bist du sowohl bei Verkehrskontrollen als auch bei der Hauptuntersuchung auf der sicheren Seite.